Du bist bereits in Hamburg…
… und willst Deinen Aufenthaltstitel verlängern?

Da die Ausländerbehörden über einen längeren Zeitraum nur eingeschränkt arbeitsfähig waren, konnten noch nicht alle Anträge abgearbeitet werden.
Die Ausländerbehörden sagen, dass sie zeitnah einen Termin vereinbaren. Zur Überbrückung des Zeitraumes bis zur Verlängerung des Aufenthaltstitels wird – auf Antrag !!! – eine Zwischenbescheinigung mit Siegel und Unterschrift versandt.

Bis Ihr auf Eure Anträge Antwort erhaltet, solltet Ihr die Antwortmail der Ausländerbehörde mit Euren Ausweispapieren mit Euch führen; die Mail belegt, dass Ihr rechtzeitig einen Antrag gestellt habt.

Grundsätzlich gilt:

  • Wird die Verlängerung eines Aufenthaltstitels vor dessen Ablauf beantragt, tritt mit Antragstellung die Fiktionswirkung des Aufenthaltsgesetzes ein.
  • das heisst: der bisherige Aufenthaltstitel gilt vom Zeitpunkt seines Ablaufs bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde weiterhin.

Der Antrag kann formlos (z. B. telefonisch, online, per E-Mail oder per Post) gestellt werden.

Den Antrag kann man bei der zuständigen Ausländerdienststelle oder dem Hamburg Welcome Center stellen.

Die Ausländerbehörden bitten darum, den Antrag auf Verlängerung möglichst ein bis zwei Monate vor Ablauf des bisherigen Aufenthaltstitels zu stellen.

Ihr müsst folgende Angaben dabei mache: Vorname, Name, Geburtsdatum, Studierendenstatus, Geschäftszeichen oder Nummer des Aufenthaltstitels. Außerdem muss klar erkennbar sein, was beantragt werden soll. (Also zum Beispiel: „Ich beantrage die Verlängerung meines Aufenthaltstitels zu Studienzwecken.“)

Hier findet Ihr die Checkliste der Ausländerbehörden, was für einen erfolgreichen Antrag auf Verlängerung des Aufenthalts zum Studium normalerweise nötig ist:

https://welcome.hamburg.de/studium/

Nicht aufgeben!
…auch wenn Ihr die 10- / 15-Jahresfrist überschritten habt!!!!

Bei der Entscheidung über die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums über die 10 bzw. 15 Jahre hinaus müssen die Behörden „alle Umstände des Einzelfalls“ berücksichtigen, die zu einer Verzögerung des Studiums geführt haben. Wenn pandemiebedingte Einschränkungen einer Verlängerung der Studienzeit geführt haben, sind diese als nicht von Dir verschuldete Umstände zu berücksichtigen. Du musst aber nachvollziehbar machen, dass das Studium in überschaubarem Zeitraum abgeschlossen werden kann. Dafür ist es am besten, sich entsprechende Bescheinigungen von dem Studienbüro Eures Fachbereichs und von der Beratung für internationale Studierende der Universität ausstellen zu lassen. (Ihr könnt Euch schriftlich an die Mitarbeiter:innen dort wenden unter: international.student.support.uhh@uni-hamburg.de)

Ihr könnt auch vorher zu uns in die Sprechstunde kommen, wenn Ihr unsicher seid. Es ist gut, wenn Ihr Euch vorher anmeldet.

Und wenn Eurer Arbeitgeber Euch mit der Fiktionsbescheinigung nicht weiter beschäftigen will?

Häufig erzählen uns Studierende, dass die Fiktionsbescheinigungen, die wegen des Termin-Staus bei den Ausländerbehörden erteilt werden, von den Arbeitgebern nicht akzeptiert werden.

Oft haben die Arbeitgeber selbst Angst, dass sie jemanden „illegal“ beschäftigen. Das ist aber nicht der Fall.

Ihr könnt Euch in diesen Fällen an die „Clearingstelle“ des Hamburg Welcome Centers wenden. Sie können gegenüber den Arbeitgebern bestätigen, dass das in Ordnung ist.

HWC – Ausländerrechtliche Beratung / Clearingstelle

Die HWC – Ausländerrechtliche Beratung / Clearingstelle berät zu allen ausländerrechtlichen Fragen und steht auch Studierenden offen.

Telefon: (040) 428 39 – 5523/-5524

E-Mail: auslaenderrecht@welcome.hamburg.de

Aktuell werden Beratungen via Skype oder Telefon angeboten.

https://welcome.hamburg.de/hwc/14889054/auslaenderrechtliche-beratung/

Solltet Ihr weiterhin Probleme damit haben, kommt zu uns in die Sprechstunde!