AKTUELLE INFORMATIONEN

Die Erreichbarkeit der Ausländerbehörden ist zurzeit ein Problem:
Die Terminvergabe findet zwar statt, aber leider nur begrenzt.
Ihr Aufenthaltsstatus ist in dieser Zeit ungesichert. Leider gibt es von den Ausländerbehörden keine konkrete Aussage, wie sie damit umgehen wollen.
Dennoch empfiehlt sich folgender Umgang mit ablaufenden/abgelaufenen Aufenthaltstiteln, um ein Abrutschen in einen illegalen Aufenthalt vorzubeugen:

  • Schreiben Sie rechtzeitig vor Ablauf Ihres Visums/Aufenthaltstitels eine E-Mail an die Ausländerbehörde. Nutzen Sie dabei die Funktion „Lesebestätigung“ Ihres E-Mail-Programms und speichern Sie sowohl die gesendete E-Mail als auch die Bestätigung, dass die E-Mail gelesen wurde, gesondert außerhalb Ihres E-Mail-Accounts ab. So sind Sie auf der sicheren Seite, wenn Sie nachweisen müssen, dass Sie sich rechtzeitig gemeldet haben.
  • Drucken Sie die Bestätigung, dass Sie sich gemeldet haben, bzw. die Terminbestätigung, wenn Sie diese bekommen haben, aus und tragen Sie sie bei sich, für den Fall, dass Sie durch Behörden oder die Polizei kontrolliert werden. So können Sie nachweisen, dass Sie sich um eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bemüht haben.

Wenn Sie aktuell noch ein Visum haben und eine Verlängerung noch gar nicht beantragen konnten, gilt das Visum weiterhin, selbst wenn es schon abgelaufen ist. Es gilt solange, bis Sie den Termin in der Ausländerbehörde haben.