Aufruf zur Wahl des
Referats für internationale Studierende (RIS)
vom 25.4. bis 27.4.2017

Was ist das RIS?

Das RIS ist die selbstorganisierte politische Interessenvertretung aller Studierenden mit Migrationshintergrund oder ohne deutschen Pass. Alle Studierenden, auf die dies zutrifft und die an der Uni Hamburg oder am Studienkolleg eingeschrieben sind, können sich beteiligen. Als teilautonomes Referat im AStA ermöglicht es das solidarische Engagement für soziale, politische und rechtliche Verbesserungen und gegen Diskriminierungen.

Warum gibt es das „RIS“?

Viele Studierende haben keine deutsche Staatsangehörigkeit. Sie unterliegen speziellen Aufenthalts- und Zulassungsregeln. Sie werden in der Uni als „internationale Studierende“ bezeichnet. „Internationale Studierende“ und „Studierende mit Migrationshintergrund“ werden an der Uni durch das RIS spezifisch vertreten. Alle haben mit Diskriminierungen, sozialem Druck oder Bildungshürden und -privatisierungen (z. B. der Deutschkurse) zu tun. Das RIS ist dagegen für die international solidarische Interessenvertretung erkämpft.

Zurzeit engagiert es sich für die Überwindung dieser Barrieren, berät und hilft bei ausländerrechtlichen und sozialen Problemen und organisiert politische Aktionen für strukturelle Verbesserungen. Hier wird auch antifaschistisch, antirassistisch, friedensbewegt, wissenschaftskritisch und in der Flüchtlingssolidarität gearbeitet. Die Information über und die Zusammenarbeit mit fortschrittlichen (studentischen) Bewegungen in anderen Ländern bildet einen weiteren Schwerpunkt.

Die Wahl

Zur Wahl stehen dieses Jahr zwei Listen. Die Grundrichtung und Qualität des RIS ist somit umstritten. Es ist wichtig, sich über die Programme und Kandidierenden zu informieren. Das könnt Ihr am besten während der Wahl rund um die AStA-Räume tun.

Der Ort der Wahl ist vor dem AStA-Info-Café (WiWi-Bunker, Von-Melle-Park 5, 20146 Hamburg). Dort steht die Wahlurne. Sie ist vom 25.-27.4. an jedem Tag der Wahl zwischen 11 Uhr und 16 Uhr geöffnet. Die Wahl findet auf Grundlage der Wahlordnung des RIS statt:

„Das aktive und passive Wahlrecht besitzen alle immatrikulierten Studierenden der Universität Hamburg, die einen Migrationshintergrund haben oder die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Als Nachweis der Wahlberechtigung ist eine gültige Matrikelnummer vorzulegen. Sie wird in der Regel über den Studierendenausweis nachgewiesen. Die Stimmabgabe wird in einer für jeden Tag anzulegenden Liste vermerkt. Auf dieser Liste sind die Matrikelnummern der Student*inn*en zu vermerken, die die Stimmabgabe vorgenommen haben.“

Die Wahlordnung und weitere Informationen findet Ihr auf unserer Homepage:
http//risunihamburg.wordpress.com/