Stell dir vor…
…Du bist ein internationaler Studierender an der Universität Hamburg. Kaum hast Du mit dem Studium angefangen, stehst Du vor zahlreichen Überforderungen. Ein eigenes Zimmer hast Du noch nicht. Dabei hast Du Dich gleich nach der Zulassung für ein Zimmer bei dem Studierendenwerk beworben. Dir wurde gesagt, dass Du in der Bewerberliste stehst, da es gibt nicht genug Plätze für alle gibt. An die privaten Wohnheime hast Du auch Anfragen geschickt. Dennoch hast Du immer noch keine positive Rückmeldung erhalten. Für einige Immobilienunternehmen fehlt Dir eine Bürgschaft, für andere wirkst Du zahlungsunfähig. Inzwischen wohnst Du bei einem Bekannten im gleichen Zimmer oder im Wohnzimmer. Oder Du kennst noch niemanden und schläfst deshalb in einem billigen Hostel, wo Du keine Privatsphäre hast. Inzwischen läuft das Studium weiter; Du brauchst Konzentration; Du brauchst Platz für Deine Sachen; Du brauchst Deine eigenen Vier-Wände!
Diese Situation ist typisch für die vielen Probleme, die alle Studierenden betreffen, aber internationale Studierende noch mehr. Neben der allgemeinen Wohnungsproblematik kommen andere Elemente hinzu, die zusammen das Studieren erschweren: zum Beispiel Diskriminierung durch Vermieter oder die stressige Auseinandersetzung mit der Ausländerbehörde um die Aufenthalterlaubnis und den dafür geforderten finanziellen Nachweis der Lebenshaltungskosten. Für das WiSe 2019 wurde das BAföG auf 850 €/mtl. erhört. Dieses Gesetz kann man herzlich begrüßen. Nur, damit wird ebenfalls erwartet, dass internationale Studierenden, die gar keinen BAföG-Anspruch haben, den gleichen Betrag jeden Monat als sicheres Einkommen nachweisen – und zwar für 12 Monate, also über 10.000€ auf ein Mal! Diese politische Entscheidung ist für internationale Studierende mit einem Aufenthaltstitel nach § 16 AufenthG unzumutbar. Für uns ist vorgeschrieben, dass wir nicht mehr als 20 Std/W arbeiten dürfen. Gleichzeitig wird aufenthaltsrechtlich verlangt, dass wir 850€ Einkommen nachweisen. Sonst wird die Visumsverlängerung erschwert. Wie ist das zu schaffen?
In Hamburg ist der Mindestlohn auf 9,19€ festgesetzt. Angenommen eine Studierende nimmt eine Nebenbeschäftigung auf und ihr Arbeitgeber bietet ihr sogar einen höheren Stundenlohn. Sagen wir mal 9,50€. Bei einem monatlichen Arbeitsumfang von 80 Stunden bekommt die Studierende 760€ ohne Abzüge. Somit verhindert die Regelung von 20 Std/W, das vorgeschrieben Einkommen von 850€ nachzuweisen. Dieser Fall ist aber nur eine Vermutung. Denn meistens arbeiten Studierende auf 450€-Basis, auch deutsche. Das deutsche Bildungssystem bietet zwar Alternativen zum BAföG für die Studienfinanzierung (Bildungskredit oder den Studienkredit der KWF Bank). Leider sind internationale Studierenden auch von diesen Alternativen ausgeschlossen.
Das Referat für internationale Studierende im AStA (RiS) engagiert sich für die Rechte der internationalen Studierenden und lädt Euch dazu ein, sich anzuschließen. Zu Themen wie Wohnungsnot und Aufenthaltsrecht werden politische und persönliche Lösungen gesucht. Ferner streben wir durch kulturelle und sozialpolitische Veranstaltungen Völkerverständigung an. Darüber hinaus vernetzt sich das RiS mit anderen Studierenden der Uni HH. Das RiS bietet internationalen Studierenden die Möglichkeit, an der Hochschulpolitik teilzunehmen und mitzuentscheiden. So wie im All-affected Prinzip hat jedeR StudierendeR (auch als Nicht-DeutschstaatsbürgerInnen) das Recht darauf, sich an Entscheidungsfindungen zu beteiligen oder sie mitzubestimmen, soweit diese Entscheidungen die Studierende betreffen.
Im RiS kommen internationale Studierenden zusammen und verfügen über einen eigenen Raum und Arbeitsmöglichkeiten, um gemeinsam unsere Interessen zu formulieren, zu adressieren und durchzusetzen. Ihr seid herzlich willkommen bei uns!
Wir treffen uns mittwochs um 20 Uhr in unserem Raum.
Hier kann man die ganze RiS-Zeitung als PDF-Datei herunterladen.