AKTUELLE INFORMATIONEN

Die Erreichbarkeit der Ausländerbehörden ist zurzeit ein Problem:
Die Terminvergabe findet zwar statt, aber leider nur begrenzt.
Ihr Aufenthaltsstatus ist in dieser Zeit ungesichert. Leider gibt es von den Ausländerbehörden keine konkrete Aussage, wie sie damit umgehen wollen.
Dennoch empfiehlt sich folgender Umgang mit ablaufenden/abgelaufenen Aufenthaltstiteln, um ein Abrutschen in einen illegalen Aufenthalt vorzubeugen:

  • Schreiben Sie rechtzeitig vor Ablauf Ihres Visums/Aufenthaltstitels eine E-Mail an die Ausländerbehörde. Nutzen Sie dabei die Funktion „Lesebestätigung“ Ihres E-Mail-Programms und speichern Sie sowohl die gesendete E-Mail als auch die Bestätigung, dass die E-Mail gelesen wurde, gesondert außerhalb Ihres E-Mail-Accounts ab. So sind Sie auf der sicheren Seite, wenn Sie nachweisen müssen, dass Sie sich rechtzeitig gemeldet haben.
  • Drucken Sie die Bestätigung, dass Sie sich gemeldet haben, bzw. die Terminbestätigung, wenn Sie diese bekommen haben, aus und tragen Sie sie bei sich, für den Fall, dass Sie durch Behörden oder die Polizei kontrolliert werden. So können Sie nachweisen, dass Sie sich um eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bemüht haben.

Wenn Sie aktuell noch ein Visum haben und eine Verlängerung noch gar nicht beantragen konnten, gilt das Visum weiterhin, selbst wenn es schon abgelaufen ist. Es gilt solange, bis Sie den Termin in der Ausländerbehörde haben.

Unter folgendem Link gibt die Ausländerbehörde selbst Auskunft: https://welcome.hamburg.de/newcomer/13803706/corona-hinweise/

Dort heißt es: „Bitte stellen Sie Ihren Antrag per E-Mail, telefonisch oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde . Diese wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen. Sollte Ihr Aufenthaltstitel nach der Antragstellung ablaufen, so bleibt der Aufenthaltstitel durch die Antragstellung weiter gültig. Auf Antrag kann Ihnen die Ausländerbehörde den Eingang des Antrages mittels einer formlosen Bescheinigung bestätigen.“

Falls Ihr zum Beispiel Probleme mit einem Arbeitgeber habt, weil dieser meint, dass er Euren Arbeitsvertrag nur verlängern könnte, wenn Ihr schon das Dokument Eures verlängerten Aufenthaltstitels in der Hand haltet, dann könnt Ihr auf diese Angabe der Ausländerbehörde verweisen bzw. die dort genannte formlose Bescheinigung beantragen.