Stand 9.9.21
„Geimpft, getestet oder genesen“ – nach dieser Devise soll die Teilnahme an Lehre, Studium und Campusleben an der Uni Hamburg im Wintersemester 21/22 möglich sein. Unter diesen Bedingungen ist jetzt die Rückkehr zu Studium und Lehre in Präsenz durchgesetzt!
Noch ist politisch nicht geklärt, ob oder wie eine Kontrolle der Studierenden erfolgt. Aber als sicher gilt: Eine Überprüfung durch die Lehrenden in jeder Veranstaltung oder bei jeder Gelegenheit (zum Beispiel beim Gebäudezugang) soll es an unserer Universität NICHT geben. Stattdessen setzt sich das Uni-Präsidium dafür ein, dass Überprüfungen in Stichproben, ‚zivil‘ und zurückhaltend erfolgen – solange die Behörden so etwas verlangen.
Wir wirken dafür, dass es anstelle von Überwachung und Restriktionen mehr gesundheitliche Aufklärung und gute medizinische Versorgung gibt. Dazu sollten das Studierendenwerk, die Universität und die Sozial- und Gesundheitsbehörde mit Informationsmaterial und auch mit mobilen Impfangeboten an den Hochschulen mehr beitragen.
Viele Impfungen aus dem Ausland werden in Deutschland NICHT anerkannt!
Die meisten Studierenden sind längst geimpft. Das gilt auch für internationale Studierende.
Aber: Nur Impfungen mit den in der EU zugelassenen vier Impfstoffen werden hier als ausreichender Impfschutz anerkannt. Die zugelassenen Impfstoffe sind: Comirnaty von BionTech; COVID-19 Vaccine Janssen von Johnson&Johnson; Spikevax von Moderna, Vaxzevria von AstraZeneca.
(Der aktuelle Stand der Zulassung von Impfstoffen in der EU ist nachzulesen auf der Seite des Paul-Ehrlich-Instituts unter: https://www.pei.de/impfstoffe/covid-19)
Andere Vakzine (Sinopharm und Sinovac aus China, Sputnik V aus Russland und Soberana02 aus Kuba) werden in der EU nicht akzeptiert. Damit wird die globale Impfungerechtigkeit noch einmal fortgesetzt! Wir kämpfen für eine globale Freigabe von Patenten auf notwendige medizinische Produkte und Unterstützen die Kampagne Make them sign – Gesundheit für alle! Jetzt Patentfreigabe durchsetzen!
Was können Studierende tun, die keinen (anerkannten) Impfschutz haben?
Leider gibt es keine offiziellen Informationen darüber, ob und in welcher Weise eine erneute Impfung empfehlenswert ist, wenn bereits eine Impfung mit einem in Deutschland nicht zugelassenen Vakzin erfolgte.
Für eine Beratung über die Möglichkeiten eine anerkannte Impfung zu erlangen, wird seitens der Wissenschaftsbehörde empfohlen, sich an eine der dezentralen Impfstellen in Hamburg zu wenden. Diese findet Ihr hier: https://www.hamburg.de/corona-impfstationen/
Diese Impfstellen bieten Corona-Schutzimpfungen kostenfrei und ohne Termin an. Dort muss im Einzelfall geprüft werden, welche Möglichkeiten zur Erlangung eines vollständigen Impfschutzes bestehen und ob ggf. eine Kreuzimpfung („cross vaccination“) möglich ist.
Wie müssen Impfnachweise aussehen?
Corona-Impfnachweise, die die Voraussetzungen für eine vollständige Schutzimpfung erfüllen (d.h. mit anerkanntem Impfstoff, der erforderlichen Anzahl von Dosen und mindestens 14 Tage her), können grundsätzlich in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache verfasst sein und auf Papier oder in digitaler Form vorliegen. Bei Impfzertifikaten, die in anderen Sprachen verfasst sind, empfiehlt sich aber aus Gründen der Rechtssicherheit eine offizielle Übersetzungsstelle zu beauftragen (vereidigte Dolmetscher:innen), um die Authentizität der Übersetzung im Falle einer Kontrolle glaubhaft machen zu können. Dies gilt auch für Genesungs-Nachweise.
Wie lange stehen Testmöglichkeiten kostenlos zur Verfügung?
Die Behörden gehen davon aus, dass den Hochschulen zunächst bis Ende des Jahres ausreichend kostenlose Tests zur Verfügung stehen, die Studierenden angeboten werden sollen. Wie das an der Uni Hamburg geschieht, ist noch nicht geklärt. Ob das kostenlose Testangebot dann fortgesetzt wird, falls die 3G-Regelung weiterhin gilt, steht noch nicht fest.