Autor*innen: RiS-Team

Bereits jetzt haben viele Bundesländer eine gesetzliche Ausnahmeregel geschaffen, die dazu führt, das das Sommersemester als „Frei-Semester“ gewertet wird, das heißt: Die Regelstudienzeit wird verlängert, damit es nicht für BAföG, Krankenkasse, Ausländerbehörde, Waisenrente o.ä. angerechnet werden kann. Auch in Hamburg wird an einer entsprechenden Regelung gearbeitet. Wir werden Euch informieren, wenn es soweit ist oder Aktionen gibt, mit denen wir gemeinsam Druck machen müssen.

Das Corona-Notfall-Darlehen des Studierendenwerks war keine Hilfe, sondern eher ein schlechter Witz. Mit dem Darlehen werden in eine Schuldenfalle gedrängt; kaum internationale Studierende haben es beantragt. Außerdem: Die meisten internationalen Studierenden können es nicht beanspruchen, weil wir wegen Schwarzarbeit nicht nachweisen können, dass wir unser Einkommen verloren haben, oder wir angeblich „zu viel“ Geld auf dem Konto – nämlich für den Finanzierungsnachweis bei der Ausländerbehörde! Dasselbe Problem gilt jetzt leider bei der staatlichen Überbrückungshilfe. Zwar muss das Geld hier nicht zurückgezahlt werden, aber man erhält den Betrag, den man auf dem Konto hat, auf höchsten €500,- aufgestockt.


Wer kann in Hamburg von diesem Geld einen Monat leben??? Außerdem: Auch hier sind die meisten internationalen Studierende wegen des Geldes für die Ausländerbehörde ausgeschlossen. Zudem ist die Nachfrage nach diesen Mittel riesig, die Bearbeitung dauert lange, die Anträge werden oft ohne nachvollziehbaren Grund abgelehnt …. Wir müssen also weiter für eine vernünftige Sicherung der sozialen Lebensbedingungen der Studierenden kämpfen – am besten wäre BAföG für alle! Oder wenigstens ein Corona-Zuschuss, der für die Zeit der gesamten Wirtschaftskrise beantragt werden kann und bis zu €900,- umfasst.

Studierende mit Fluchthintergrund, deren Asylverfahren noch läuft,  können sich immerhin bei Job-Verlust sich beim Jobcenter melden: Wenn ihr vor der Arbeitsaufnahme bzw. ergänzend zum Jobeinkommen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten habt, könnt Ihr wieder Leistungen in höherem Umfang beantragen.

Für die meisten internationalen Studierenden wird deshalb – unbefriedigend! – vom Studierendenwerk empfohlen ab dem 1.7.2020 einen KfW-Studienkredit zu beantragen. Wenn der Antrag bis spätestens 15.2.2021 gestellt wird und eine Auszahlung zum 1.3.2021 erfolgt, können ausländische Studierende ab dem 1.4.2021 auch weiterhin den KfW- Studienkredit ausgezahlt bekommen, aber dann müssen Zinsen gezahlt werden! Details siehe hier.


Das RiS treffen: Wir sind jeden Mittwochabend um 20 Uhr im Von-Melle-Park 5. Einfach am Fenster mit der Aufschrift „Ausländerreferat“ im AStA klopfen. Oder Ihr kommt zum Freiluft-Kino und Filmseminar gegen Austerität, jeden zweiten Mittwoch, kostenlos, Open Air und mit Einleitung. Gezeigt werden Filme über soziale Bewegungen, historische und aktuelle gesellschaftliche Kämpfe, Dokumentationen und wunderbare Literaturverfilmungen. Hier geht’s zum Kino-Programm. Ihr seid alle willkommen!!!!

Euer RiS-Team